Transaktion durch Unterzeichnung des Kaufvertrags und Zahlung des Kaufpreises von 625 Mio. EUR mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2019 vollzogen. Quelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Transaktion durch Unterzeichnung des Kaufvertrags und Zahlung des Kaufpreises von 625 Mio. EUR mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2019 vollzogen. Quelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Die Europäische Kommission hat keine beihilferechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Rückkauf des Fernwärmenetzes durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: Finanzbehörde
Die Europäische Kommission hat keine beihilferechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Rückkauf des Fernwärmenetzes durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: Finanzbehörde
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute ihr Gutachten zum Wert der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) inklusive der Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel (HKW Wedel) vorgelegt. Auftraggeber des Gutachtens sind die Vattenfall GmbH und die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Quelle: Finanzbehörde
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute ihr Gutachten zum Wert der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) inklusive der Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel (HKW Wedel) vorgelegt. Auftraggeber des Gutachtens sind die Vattenfall GmbH und die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Quelle: Finanzbehörde
Die Juristin Dr. Isabella Niklas und der Diplom-Kaufmann Oliver Jensen übernehmen ab Sommer 2018 die Leitung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement. Das hat der Aufsichtsrat der städtischen Holdinggesellschaft in einer Sondersitzung beschlossen. Quelle: Finanzbehörde
Die Juristin Dr. Isabella Niklas und der Diplom-Kaufmann Oliver Jensen übernehmen ab Sommer 2018 die Leitung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement. Das hat der Aufsichtsrat der städtischen Holdinggesellschaft in einer Sondersitzung beschlossen. Quelle: Finanzbehörde